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Barrierefreie Websites mit Weitblick – wir beraten Sie individuell und praxisnah

Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet viele Unternehmen, ihre Websites, Online-Shops und digitalen Services barrierefrei zu gestalten – vor allem im B2C-Bereich. Wer frühzeitig aktiv wird, kann den Übergang effizient gestalten und von zusätzlichen Vorteilen profitieren.

Als erfahrene Agentur für digitale Barrierefreiheit und BFSG Beratung, begleiten wir Sie Schritt für Schritt zur konformen und zukunftssicheren Website – individuell, effizient und technisch auf dem neuesten Stand.

Warum digitale Barrierefreiheit jetzt sinnvoll ist

Barrierefreiheit ist mehr als eine gesetzliche Pflicht – sie bringt klare Vorteile:

  • Rechtssicherheit: Das BFSG verpflichtet viele Unternehmen zur barrierefreien Gestaltung digitaler Angebote.
  • Größere Reichweite: Über 10 Mio. Menschen in Deutschland leben mit einer Behinderung – barrierefreie Angebote schließen niemanden aus.
  • Bessere Nutzererfahrung: Barrierefreie Seiten sind klarer strukturiert, oft intuitiver und einfacher zu bedienen – das schätzen alle Nutzer.
  • SEO-Vorteile: Strukturierte, zugängliche Inhalte werden von Suchmaschinen besser bewertet.

Unsere Leistungen

1. BFSG Check & Website-Audit

Wir prüfen Ihre Website fundiert auf Barrierefreiheit:

  • Analyse nach WCAG 2.1 und WCAG 2.2 (Web Content Accessibility Guidelines)
  • Manuelle Tests und automatisierte Prüfungen für alle Konformitätsstufen
  • Klarer Maßnahmenkatalog mit Priorisierung

So erkennen Sie schnell, wo Handlungsbedarf besteht – und können gezielt optimieren.

2. BFSG Beratung & Umsetzung

Wir begleiten Sie von der Planung bis zur Umsetzung:

  • Individuelle Beratung digitale Barrierefreiheit
  • Optimierung Ihrer bestehenden Inhalte und Strukturen
  • Integration barrierefreier Funktionen (z. B. Kontraste, Tastaturnavigation, Alt-Texte)

Dabei setzen wir auf moderne Webtechnologien und achten auf ein ansprechendes Design – ohne Kompromisse.    

3. Langfristige Betreuung

Wir begleiten Sie auch nach der erfolgreichen Umsetzung weiter:

  • Kontinuierliche Qualitätssicherung und Tests, um die Barrierefreiheit dauerhaft sicherzustellen
  • Regelmäßige Updates Ihrer Website und barrierefreien Funktionen, um stets auf dem neuesten Stand zu bleiben
  • Monitoring und Reporting: Wir überwachen die Barrierefreiheit und dokumentieren alle Fortschritte transparent

So stellen Sie sicher, dass Ihre Website auch langfristig barrierefrei bleibt – ohne zusätzliche Sorgen.

Ihr Einstieg: kostenfreie Erstberatung

Sie möchten wissen, wie barrierefrei Ihre Website ist und welche Maßnahmen sinnvoll sind? Dann starten Sie mit einer unverbindlichen Erstberatung. Wir klären gemeinsam:

  • Welche Anforderungen auf Ihr Unternehmen zutreffen
  • Wo Ihre Website aktuell steht
  • Welche nächsten Schritte sinnvoll und machbar sind

Häufige Fragen zum BFSG & barrierefreien Web

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein neues Gesetz, das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt. Es setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) um, die ausdrücklich auf die Harmonisierung technischer Standards abzielt.

Das Gesetz verpflichtet viele Unternehmen in Deutschland, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten, darunter Websites, Online-Shops und mobile Anwendungen.   

Wen betrifft das BFSG?

Das Gesetz gilt für alle Unternehmen, die digitale Angebote oder Dienstleistungen an Verbraucher (B2C) richten. Dies gilt insbesondere, sobald eine Website interaktive oder kommerzielle Funktionen bietet. 

Ausnahme: Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeitende und unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz) sind von einigen gesetzlichen Pflichten ausgenommen – dennoch ist barrierefreies Design auch für sie ausdrücklich empfohlen.

Typische betroffene Dienstleistungen: 

  • Online-Shops
  • Banking-Apps & Online-Banking
  • Streaming-Dienste
  • ÖPNV-Apps
  • Ticket- & Geldautomaten
  • Selbstbedienungsterminals

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen – auch mit Behinderungen – Webseiten und Online-Angebote uneingeschränkt nutzen können. Dazu gehören z. B.:  

  • Tastatur-Navigation ohne Maus
  • Hohe Kontraste und gute Lesbarkeit
  • Alternativtexte für Bilder
  • Kompatibilität mit Screenreadern

Was sind die WCAG?

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind internationale Richtlinien zur barrierefreien Gestaltung von Webinhalten. Sie definieren technische und gestalterische Anforderungen, damit Websites auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar sind – z. B. für blinde oder sehbehinderte Nutzer, Menschen mit motorischen Einschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen. 

In Deutschland wird zur Konkretisierung auf die europäische Norm EN 301 549 verwiesen – diese wiederum verweist direkt auf die WCAG als Bewertungsgrundlage.   

Für Webshops, Apps, oder Selbstbedienungsterminals ist also ein WCAG-basiertes Audit absolut zulässig und fachlich angemessen.

Wann sollte ich mit der Umsetzung beginnen?

Jetzt. Das Gesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Wer bis dahin nicht vorbereitet ist, riskiert Bußgelder und rechtliche Konsequenzen. Der Umsetzungsaufwand kann je nach System und Umfang variieren – starten Sie idealerweise frühzeitig, um strukturiert und mit Weitblick zu handeln.     

Nächster Schritt: Erstberatung vereinbaren  

Ob erste Orientierung oder konkrete Umsetzung – wir begleiten Sie gerne. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch.

  • BFSG Check
  • Individuelle BFSG Beratung
  • Umsetzung & technische Unterstützung
  • Beratung zur digitalen Barrierefreiheit

Jetzt unverbindlich anfragen – gemeinsam finden wir den passenden Weg zur barrierefreien Website. 

Agentur für Handelsmarketing GmbH

Standort

Widdersdorfer Str. 399, 50933 Köln

So erreichen Sie uns

aha@aha.biz

+49 (0) 221 947 13 - 0